Leerwohnungszählung 2024

19. Apr 2024

Das Bundesamt für Statistik hat eine Leerwohnungszählung angeordnet.

Hauseigentümer oder Verwalter, die per 1. Juni 2024 über leere Wohnungen (inklusive Einfamilienhäuser) verfügen, sind verpflichtet, diese der Bauverwaltung bis am 31. Mai 2024 zu melden.

Schreiben Sie uns eine Email an bauverwaltung@neuenegg.ch mit dem Stichwort Leerwohnungen 2024.
Teilen Sie uns folgende Angaben mit:
- Standort Objekt
- Wohnungsgrösse
- Miet- oder Verfkaufsobjekt

Besten Dank für Ihre Mithilfe bei der Leerwohnungszählung 2024.

Bauverwaltung Neuenegg

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