Aufgrund der neusten Weisungen des Bundes und des Kantons stehen unsere Gemeindeliegenschaften und Sportanlagen für Vereine usw. ab sofort nicht mehr zur Verfügung.
Sowohl Bundesamt für Sozialversicherung BSV wie auch die Informationsstelle der AHV/IV stellen die nötigsten Informationen rund um die Erwerbsersatzentschädigung bereit.
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