Änderung Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer

09. Feb 2024

Auf den 1. Februar 2024 wurde das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst.

eUmzug

Die Gemeinden im Kanton Bern müssen neu zwingend den digitalen Umzug anbieten. Die persönliche An- und Abmeldung am Schalter ist nach wie vor möglich. Die Gemeinde Neuenegg bietet den eUmzug bereits seit dem 1. Juli 2020 an.

Heimatscheine

Mit der Gesetzesänderung verschwindet auch der Heimatschein im Kanton Bern. Bei der Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizern werden die Daten ausschliesslich über die digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt bezogen.
Ändern Personalien, Heimatort oder Zivilstand, erhält die Gemeinde Neuenegg diese Daten auf digitalem Weg. Der alte Heimatschein wird vernichtet und es wird kein neuer Heimatschein bestellt. Auch wird kein neuer Niederlassungsausweis ausgestellt und demzufolge fallen auch keine Gebühren mehr an. Das gleiche Verfahren gilt auch bei Einbürgerungen von ausländischen Personen sowie bei volljährigen Schweizerinnen und Schweizern.

Niederlassungsausweise

Die Niederlassungsausweise, welche bisher als Quittung für den deponierten Heimatschein ausgestellt wurden, entfallen ebenfalls.

Identifikation bei persönlicher An- und Abmeldung

Für eine persönliche An- wie Abmeldung am Schalter bringen Schweizerinnen und Schweizer ihren Pass oder ihre Identitätskarte zur Verifikation mit. Weiterhin wichtig bleibt, dass Sie sich vor der Anmeldung in Neuenegg bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde abmelden.



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