Die Durchführung von Lottos und/oder Tombolas benötigt im Jahr 2020 keine Bewilligung. Ab 2021 gilt eine Meldepflicht für Lottos und Tombolas (ab diesem Zeitpunkt tritt das neue Geldspielgesetz in Kraft). Informationen zur Bewilligungspflicht für Lotterien erhalten Sie auf der Homepage der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.