auswärtiger Aufenthalt

Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Aufenthalterin oder Aufenthalter anmelden.
Falls Sie ausserkantonal einen Aufenthalt begründen, benötigen Sie von der Gemeinde, bei welcher Sie niedergelassen sind, einen Heimatausweis. Der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleiben dabei in der Gemeinde Neuenegg. Sie können online einen Heimatausweis beantragen oder Ihren bestehenden Heimatausweis verlängern.
Innerhalb des Kantons Bern wird auf die Ausstellung eines Heimatausweises verzichtet.

Die Gebühren betragen für die Erstausstellung Heimatausweis CHF 20.00 + Porto, für die Verlängerung Heimatausweis CHF 10.00 + Porto und werden in Rechnung gestellt.

Unter Aufenthalt verstehen wir den Aufenthalt einer Person, welche in einer anderen Gemeinde als seinem Wohnort erwerbstätig ist, jedoch zur Verbringung der arbeitsfreien Tage regelmässig in die Gemeinde zurückkehrt, in der sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet. Personen in Ausbildung, d.h. Schüler, Kursbesucher, Auszubildende, Studenten, die sich ausserhalb des Ortes ihrer Niederlassung aufhalten, melden sich ungeachtet ihres Alters als Aufenthalterin und Aufenthalter in derjenigen Gemeinde zum Aufenthalt an.

Bei Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung.

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