Schutzraum-Zuweisungsplanung (ZUPLA)

Die Vorgaben bezüglich der ZUPLA sind in den „Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz betreffend Steuerung des Schutzraumbaus und Zuweisungsplanung“ vom 20. Dezember 2012 festgelegt. Unter anderem ist in diesen Weisungen Folgendes festgehalten:

Zielsetzung des Schutzraumbaus und der ZUPLA ist, dass für jede Einwohnerin und jeden Einwohner in zeitgerecht erreichbarer Nähe der Wohnadresse (in der Regel bis 30 Minuten Fusswegdistanz, bei schwierigen topographischen Verhältnissen bis höchstens 60 Minuten Fusswegdistanz) ein vollwertiger Schutzplatz bereit gestellt wird.

Die Schutzraumzuweisung wird durch den Kanton Bern mittels einer speziellen Software elektronisch bearbeitet und ein- bis zweimal jährlich aktualisiert. Entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzes ist es möglich, innert weniger Minuten eine Zuweisung der Wohnbevölkerung nach bestimmten Kriterien (Beibehaltung Familien- und Wohngemeinschaften, kürzeste Distanz von der Wohnadresse zum Schutzraum etc.) vorzunehmen und die entsprechenden Infromationsunterlagen vorzubereiten und zu verteilen. Aufgrund der Mutationen der Wohnbevölkerung (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen, etc.) wird die Bevölkerung nicht proaktiv über den aktuellen Stand der ZUPLA informiert, da dieser jeweils lediglich eine Momentaufnahme darstellt und jederzeit ändern kann.

Sofern Sie sich über den zurzeit aktuellen Standort Ihres vorgesehenen Schutzraums orientieren wollen, können sie sich telefonisch oder per E-Mail mit Joder Marco, in Verbindung setzen.

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