Gemeindebeiträge 2026 an Vereine, die Jugendbetreuung leisten
02. Apr 2026
Pro-Kopf-Beiträge 2026
Im Voranschlag 2026 der Gemeinde Neuenegg sind wiederum Beiträge an Vereine vorgesehen, die Jugendarbeit leisten. Es werden „Pro-Kopf-Beiträge„ ausgerichtet, die für folgende Zwecke verwendet werden sollen:
- Ausbildung der LeiterInnen
- Werbung
- Durchführung von Anlässen
- Raummieten
- Anschaffung und Unterhalt von Material und Geräten
- Zeitschriften für Kinder und Jugendliche
Vereine und Gruppen müssen den Sitz oder mindestens den Aktivitäten Schwerpunkt in der Gemeinde Neuenegg haben. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche vom 4. bis 18. Altersjahr. Der Kommission für Jugend, Alter und Soziales sind von den Berechtigten, die sich um Beiträge bewerben, bis am 2. Juni 2026 folgende Unterlagen einzureichen:
- Verzeichnisse der Kinder und Jugendlichen mit Namen, genauem Geburtsdatum und Adresse (aktualisiert per Stichtag 31.05.2026)
- Einzahlungsschein für allfällige Beitragszahlung
Senden Sie bitte Ihre Unterlagen an folgende Adresse:
Kommission für Jugend, Alter und Soziales
Annamarie Schütz
Dorfplatz 1
3176 Neuenegg
Für ausserhalb der Gemeinde wohnende Kinder und Jugendliche wird der Beitrag nicht ausgerichtet. Verspätet eingetroffene Unterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Unleserliche, unvollständige und unübersichtliche Listen werden an den Absender retourniert.
Während des Jahres können zusätzliche Beitragsgesuche für besondere Anlässe (Lager, Disco usw.) an die Kommission für Jugend, Alter und Soziales gerichtet werden.
Freundliche Grüsse
Kommission für Jugend, Alter und Soziales
