Gartenstrasse – Temporäre Aufhebung der Verkehrsbeschränkungen
04. Dez 2025
Gartenstrasse – Temporäre Aufhebung der Verkehrsbeschränkungen über die Festtage
Seit Kalenderwoche 43 (ab dem 20. Oktober 2025) gilt auf der Gartenstrasse im Abschnitt zwischen Gartenstrasse 16 und der Einmündung Kirchgasse ein Einbahnregime für Motorfahrzeuge. Für Velos und Mofas bleibt die Durchfahrt weiterhin in beiden Richtungen erlaubt.
Auf der gesamten Gartenstrasse – vom Kreisel Gartenstrasse / Denkmalstrasse bis zur Einmündung Kirchgasse – wurde zudem eine Tempo-30-Zone eingerichtet.
Diese Massnahmen stehen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt beim Gebäude Gartenstrasse 18 und bleiben grundsätzlich so lange in Kraft, wie es das Bauprojekt erfordert.
Temporäre Aufhebung während der Bauferien
Da die Baustelle vom 19. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026 aufgrund der Bauferien ruht, wird ausschliesslich das Einbahnregime in diesem Zeitraum aufgehoben.
Die Signalisationen zum Einbahnverkehr werden abgedeckt, damit die Gartenstrasse vorübergehend in beide Fahrtrichtungen befahrbar ist.
Wichtig:
Die Tempo-30-Zone bleibt während der gesamten Zeit vollständig in Kraft. Die entsprechenden Signalisationen bleiben sichtbar und gültig.
Wiederinbetriebnahme ab 12. Januar 2026
Ab dem 12. Januar 2026 wird das Einbahnregime wieder aktiviert und die entsprechende Beschilderung freigelegt. Die Tempo-30-Zone gilt unverändert weiter.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerksamkeit und danken für das Verständnis.
Bitte beachten Sie stets die vor Ort gültige Signalisation.
