Achtung Feuerverbot und generelles Feuerwerksverbot
10. Jul 2026
Was gilt aktuell bezüglich dem Feuerverbot?
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf das ganze Kantonsgebiet erweitert.
Generelles Feuerwerksverbot
Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern. Feuerwerke auf Seen sind möglich.
