Tombola

Für die Durchführung von Lottos und/oder Tombolas gilt ab 2021 eine Meldepflicht. Ab diesem Zeitpunkt tritt das neue Geldspielgesetz in Kraft. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.

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Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

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