Arbeitslosigkeit

Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung im Kanton Bern erfolgt direkt beim Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Sie müssen sich bis spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit anmelden.

Ebenfalls umgehend bei der RAV melden sollen sich Personen, deren Arbeitgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung erfolgt durch die
Kant. Arbeitslosenkasse
Zweigstelle Bern
Lagerhausweg 10
3018 Bern
Telefon 031 634 11 11

oder durch eine Verbandskasse nach Ihrer Wahl.

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