Wegzug / Abmeldung

Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Wegzugstag bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Mitzubringen ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis).

Abmeldungen innerhalb der Schweiz können auch über eUmzugCH erfolgen. Den Heimatschein senden wir bei einem ausserkantonalen Wegzug der Wegzugsgemeinde per Post.
Bei einem innerkantonalen Wegzug wird der Heimatschein nicht mehr der Wegzugsgemeinde zugestellt. Änderung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie deren Verordnung per 01.02.2024.

Bei einem Wegzug ins Ausland ist die genaue Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass eUmzugCH bei einem Wochenaufenthalt nicht genutzt werden kann.

Das Dienstbüchlein des Militärs und des Zivilschutzes ist direkt dem zuständigen Sektionschef zu senden.

Ausländische Staatsangehörige
Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde oder ins Ausland melden Sie sich persönlich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Einwohnerkontrolle ab.

Abmeldungen innerhalb der Schweiz können je nach Aufenthaltsstatus ebenfalls über eUmzugCH erfolgen. Wer sich in der neuen Gemeinde via eUmzugCH anmelden kann, benötigt keine Abmeldebestätigung. Ansonsten kann diese bei uns für die persönliche Wiederanmeldung in der neuen Gemeinde kostenlos bestellt werden.

Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle Neuenegg gemeldet werden.

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
Merkblätter Einkommens- und Vermögenssteuern
Einwohnerkontrolle, Fremdenkontrolle, Gemeindeschreiberei
Wohnen und Umziehen

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