Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende ab 1. Januar 2023 kennen

Das revidierte kantonale Energiegesetz tritt am 1.1.2023 in Kraft. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen.

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

• Der Ersatz jeder Heizung ist meldepflichtig. Ist das Wohngebäude sowie ein Gebäude der Gebäudekategorie III bis VI zum Zeitpunkt der Meldung älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizung mit einem fossilen  Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes.

• Bei Neubauten gilt neu die gewichtete Gesamtenergieeffizienz. Die Eigenenergieerzeugung kann angerechnet werden. Es gelten weniger Detailanforderungen und der Energienachweis wird vereinfacht. Zudem muss ein Teil der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.

Baubewilligung, Baupolizei, Luft und Klima

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen