Wasserversorgung, Trinkwasser und Trinkwasserqualität

Die Wasserversorgung ist zuständig für die Bereitstellung von Trinkwasser in einwandfreier Lebensmittelqualität für die Bevölkerung und Wirtschaft. Auch die Bereitstellung von Löschwasser, sowie der Unterhalt der Hydranten für den Brandschutz werden ebenfalls durch die Wasserversorgung sichergestellt. Das Wasser stammt hauptsächlich von den Grundwasserpumpwerken in der Aumatt. Infolge Wasseraustausch mit der Wasserversorgung Laupen zum Teil vom Reservoir Fried in Laupen sowie von der Wasserversorgung Köniz.

Berger Philipp

Wie vorgehen bei einem Wasserleitungsbruch Ihrer privater Wasserzuleitung.

• Schliessen Sie wenn möglich den Schieber auf Ihrer Hauswasserzuleitung.
• Informieren Sie umgehende die Wasserversorgung Neuenegg , Telefon Bürozeiten 031 744 01 10,
ausserhalb der Bürozeiten 031 744 01 50
• Benachrichtigen Sie Ihre Versicherung bei der Sie die Gebäude-Wasserschadenversicherung abgeschlossen.
• Wenn nötig beauftragen Sie eine Leckortungsfirma für die genaue Ortung des Lecks.
• Lassen Sie das Leck durch einen Baumeister freilegen.
• Beauftragen Sie einen berechtigten Sanitärinstallateur Ihre Wasserzuleitung zu reparieren (siehe Liste Merkblatt Wasserleitungsbruch).

Wassergeräusche
Hören Sie ein dauerndes Rauschen in der Wasserleitung? Achten Sie darauf ob das Geräusch dauernd und in erster Linie im Keller beim Hauptwasserhahn auftritt oder nur zeitweise z.B. bei der Wasserentnahme oder beim Aufheizen des Boilers.
Bei einem dauernden Geräusch im Keller schliessen Sie zuerst alle Wasserverbraucher bis der Wasserzähler stillsteht. Wenn das Geräusch immer noch andauert kontaktieren Sie uns unter 031 744 01 10 oder  Notfallnummer 031 744 01 50. Es könnte sein, dass Ihre Hauszuleitung eine Leckstelle aufweist.
Bei einem vorübergehenden Geräusch wenden Sie sich bitte an Ihren Sanitärinstallateur. Das Geräusch könnte durch defekte Ventile (Sicherheitsventil, Druckreduzierventil usw.) oder durch eine nicht den Richtlinien entsprechende Installation verursacht werden.
Die Wasserversorgung Neuenegg ist Ihnen für sachdienliche und frühzeitige Hinweise im Zusammenhang mit eventuellen Leckstellen dankbar.

Hydranten dienen ausschliesslich der Löschwasserversorgung!
Der Wasserbezug ab Hydrant ist nur mit einer Bewilligung der Wasserversorgung gestattet. Unbewilligter Wasserbezug ist strafbar und wird geahndet. Für Fragen oder Bezüge wenden Sie sich an unseren Brunnenmeister Berger Philipp
Die Verrechnung der Wasserbezüge erfolgt gemäss Tarif des Wasserversorgungsreglement der Einwohnergemeinde Neuenegg.

Ob Ihr Bau- oder Umbauvorhaben baubewilligungspflichtig ist, kann Ihnen die Bauverwaltung oder Ihr Architekt/Planer mitteilen.
Damit wir Ihnen seitens der Wasserversorgung die Bewilligung erteilen können, benötigen wir nebst dem Formular eBaugesuch die Formulare 5.4 und 5.5.
Falls durch Ihr Bauvorhaben die Belastungswerte ändern, gilt es dies der Wasserversorgung mitzuteilen.

Hausanschlussleitungen und Hausinstallationen dürfen gemäss Art. 29 des Wasserversorgungsreglement nur von Personen erstellt oder ausgeführt werden die über eine Bewilligung der Wasserversorgung verfügen.
Wartungsarbeiten sind bewilligungsfrei.

Falls Sie Ihre Liegenschaft verkaufen, können wir Ihren Wasserzähler ablesen und Ihnen eine "Schlussrechnung" zukommen lassen.

Wir verweisen auf das Wasserverorgungsreglement

Trinkwasser santé
Bauverwaltung, Wasser
Lebensmittelsicherheit, Wasserversorgung

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