Kulturförderung - Gemeindebeiträge an ortsansässige Vereine/Institutionen 2025 bis 2027

03. Dez 2024

Informationen und Erhebungsblatt für die Kulturförderungsbeiträge

Die Gemeindeversammlung vom 28. November 2007 hat das Reglement über die „Spezialfinanzierung für kulturelle Zwecke“ genehmigt. Die dazugehörigen Richtlinien sind auf den 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Gestützt auf dieses Reglement können die Vereine und Institutionen, die im Rahmen ihrer Zweckbestimmungen öffentliche Unterhaltungsabende und dergleichen durchführen, bei der Kommission für Jugend, Alter und Soziales einmalige oder wiederkehrende Beiträge beantragen.

Die Gesuche müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:

• Erhebungsbogen der Kommission für Jugend, Alter und Soziales
• Die genaue Beschreibung des geplanten Vorhabens (Inhalt und Programm)
• Den Zeitpunkt der Durchführung
• Die Namen und Adressen der am Projekt beteiligten Personen

Den entsprechenden Link zum Erhebungsbogen finden Sie untenstehend.

Der ausgefüllte Erhebungsbogen ist bis Ende Februar 2025 an folgende Adresse zu senden:

Kommission für Jugend, Alter und Soziales
zH Annamarie Schütz
Dorfplatz 1
3176 Neuenegg oder
annamarie.schuetz@neuenegg.ch

Link zum Erhebungsbogen

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