05. Aug 2022
Die neusten News und Beschlüsse aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat
gibt...
folgende Planungsinstrumente zu Handen der öffentlichen Auflage respektive zu Handen der öffentlichen Mitwirkung frei.
Zone mit Planungspflicht Nr. 15 "Denkmal":
- Die Unterlagen der Änderung der ZPP Nr. 15 im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7ff BauV sind zuhanden der öffentlichen Auflage (Art. 60 BauG) zu verabschieden.
- Unter Vorbehalt allfälliger Einsprachen sind die Änderung der ZPP Nr. 15 zu beschliessen und für die nachfolgende Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR freizugeben.
- Der Beschluss über die geringfügige Änderung der ZPP Nr. 15 ist nach Ablauf der öffentlichen Auflage gestützt auf Art. 122 Abs. 8 BauV öffentlich bekanntzumachen.
Überbauungsordnung Nr. 15 "Denkmal":
- Die Unterlagen der ÜO Nr. 15 sind zuhanden der (freiwilligen) öffentlichen Mitwirkung (Art. 58 BauG) zu verabschieden.
- Unter Vorbehalt allfälliger inhaltlicher Änderungen der ÜO, aufgrund von Mitwirkungseingaben, ist die ÜO Nr. 15 für die nachfolgende Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR freizugeben.
Weiteres Vorgehen:
- Die öffentliche Auflage der Änderung der ZPP Nr. 15 sowie die öffentliche Mitwirkung der ÜO Nr. 15 soll von Mitte
August bis Mitte September 2022 erfolgen.