Die rund 3‘600 Stimmberechtigten sind das oberste und legislative (gesetzgebende) Organ der Gemeinde. Sie fassen ihre Beschlüsse in lokalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung oder bei Kreditgeschäften über 1 Mio. Franken an der Urne.
Alle vier Jahre finden an der Urne Gesamterneuerungswahlen statt. Die aktuelle Amtsdauer endet am 31. Dezember 2012.
Weitere Gemeindeorgane sind der Gemeinderat, die ständigen Kommissionen und das zur Vertretung der Gemeinde befugte Personal (Bauverwalter, Finanzverwalter und Gemeindeschreiber).
Gemeindeversammlung Wie in rund 80% der Gemeinden sind die Stimmberechtigten mindestens zweimal im Jahr dazu aufgerufen, ihre lokalen Angelegenheiten zu diskutieren und Entscheide zu treffen. Im Frühling zur Genehmigung der Gemeinderechnung und im Herbst zur Beschlussfassung über den Voranschlag, die Steuern, Gebühren und Abgaben. Vorsitz hat der
Präsident oder der
Vizepräsident des Gemeinderates. Mehr über die Gemeindeversammlung finden Sie
hier.
Der Gemeinderat (Exekutive)
Der
Gemeinderat besteht mit seinem Präsidenten aus sieben Mitgliedern. Die sieben Mitglieder werden im Proporzverfahren gewählt, der Präsident und Vizepräsident aus deren Mitte im Majorzverfahren.
Der Gemeinderat ist das Führungs-, Planungs- und Koordinationsorgan der Gemeinde. Er fasst und vertritt seine Beschlüsse als Kollegialbehörde und ist für alles zuständig und verantwortlich, was nicht ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan übertragen ist oder zwingend einem anderen Organ zusteht. Die Finanzkompetenz des Gemeinderates für neue Ausgaben beträgt maximal CHF 100'000.--.
Gemeinderatssitzungen finden in der Regel alle zwei Wochen statt. Jedes Gemeinderatsmitglied steht einem besonderen Verantwortungsbereich (Ressort) vor. Das Sekretariat wird durch den Gemeindeschreiber geführt.
Personen / Abteilungen Personenregister Abteilungen Aufgabenbereiche
Die Kommissionen
Momentan bestehen 11 ständige
Kommissionen, in denen rund 70 Personen mitwirken. Sie unterstützen und beraten den Gemeinderat in seiner Arbeit. In bestimmten Aufgaben (Soziales, Schulwesen) verfügen die Kommissionen über abschliessende Entscheidungskompetenz.