Übersicht
SozialesSoziale Dienste Region Laupen umfasst die Gemeinden im Amt Laupen. Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden im Amt Laupen werden bei persönlichen, finanziellen und allgemein rechtlichen Fragen unentgeltlich beraten. Der Soziale Dienst Region Laupen hilft im Umgang mit Behörden, Institutionen und vermittelt Adressen von Hilfsstellen. Folgende Bereiche werden durch den RSD abgedeckt:
Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht seit 01.01.2013 Seit 1. Januar 2013 ist das Bundesrecht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die Zuständigkeit im Kindes- und Erwachsenenschutz geht von den Gemeinden an den Kanton über. Diese wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) wahrgenommen. Die Abklärungsarbeiten sowie der Vollzug von Massnahmen sind dagegen nach wie vor Sache der Gemeinden, insbesondere der Sozialdienste. Die Rekrutierung und Betreuung der privaten Mandatsträgern wird ebenfalls durch die Sozialen Dienste Region Laupen wahrgenommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialen Dienste Region Laupen, 3177 Laupen, Tel. 031 747 20 40. Für die Gemeinde Neuenegg ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Fraubrunnen zuständig. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Mittelland Nord Bernstrasse 5 Postfach 207 3312 Fraubrunnen Tel 031 635 20 50 E-Mail info.kesb-mn@jgk.be.ch |